Erstmals hatte sich der VwGH mit der Frage auseinanderzusetzen, welche Rechtsfolgen eine Vertragsauflösung nach dem Zahlungsstopp und dem Auftrag zum Erlag einer Sicherheitsleistung nach dem AVRAG bzw LSD-BG hat. Er kommt dabei zum Ergebnis, dass der Umstand, dass der Auftraggeber nach Verhängung eines Zahlungsstopps vom Werkvertrag mit einem nach LSD-BG verdächtigen Werkunternehmer zurücktritt, wodurch dessen Werklohnanspruch entfällt, im Verfahren über die Sicherheitsleistung zu berücksichtigen sei. Eine über die schuldbefreiende Wirkung der Sicherheitsleistung hinausgehende Einschränkung der Privatautonomie sieht das Gesetz nicht vor. VwGH 27. 4. 2017, Ra 2016/11/0123.