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EuGH-GA: Widerklage bei bösgläubiger Markenanmeldung

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2017/325RdW 2017, 473 Heft 7 v. 17.7.2017

Wurde eine Widerklage erhoben, mit der die Nichtigerklärung einer Unionsmarke begehrt wird, weil der Inhaber dieser Marke bei deren Anmeldung bösgläubig gewesen sei, darf nach Ansicht des Generalanwalts das Gericht, das über die Hauptklage wegen Verletzung dieser Marke entscheidet, diesem als Einrede geltend gemachten Nichtigkeitsgrund nicht stattgeben, bevor über die Widerklage entschieden worden ist.

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