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VwGH: Missglückte Einbringung von Mitunternehmeranteilen

SteuerrechtBearbeiter: Nikolaus ZornRdW 2017/320RdW 2017, 465 Heft 6 v. 20.6.2017

Die Einbringung von Mitunternehmeranteilen (KG-Anteilen) kann auch dann rückwirkend erfolgen, wenn die Voraussetzungen des Art III UmgrStG deswegen nicht erfüllt sind, weil die Anteile keinen positiven Verkehrswert aufweisen. Diesfalls kann es aber zur Nachversteuerung der negativen Kapitalkonten kommen. - VwGH 29. 3. 2017, Ra 2015/15/0034.

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