Die Abfindung des durch die Satzung der Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbstständig Erwerbstätigen eingeräumten Zusatzpension wird nach § 67 Abs 4 EStG begünstigt versteuert. - VwGH 26. 4. 2017, Ro 2015/13/0020.
Die Abfindung des durch die Satzung der Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbstständig Erwerbstätigen eingeräumten Zusatzpension wird nach § 67 Abs 4 EStG begünstigt versteuert. - VwGH 26. 4. 2017, Ro 2015/13/0020.