vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nachträgliche Selbstversicherung in der PV für Schul- und Studienzeiten

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2017/311RdW 2017, 448 Heft 6 v. 20.6.2017

ASVG: §§ 18, 227

Die nachträgliche Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten des Besuches einer Bildungseinrichtung nach § 18 ASVG ist erst für Zeiten ab dem 1. 1. 2005 möglich. Für davor liegende Zeiträume kommt ein Nachkauf von Schul- und Studienzeiten nur nach der Ersatzzeitenregelung des § 227 ASVG in Betracht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte