BUAG: § 2 Abs 1 lit a iVm lit g, § 33h
Werden in einem Werk im Ausland sogenannte Bewehrungsteile (im Wesentlichen Betonstahlbögen und Betonstahlmatten) hergestellt, die dann nach Österreich in Produktionshallen geliefert werden, wo sie von den nach Österreich enstandten Arbeitern des ausländischen AG nach