AktG: § 211
PSG: §§ 14, 37
Erst die Löschung der Privatstiftung im Firmenbuch beendet diese; sie verliert ihre Rechtspersönlichkeit nicht schon durch die Beendigung der Abwicklung und die Vermögenslosigkeit, sondern erst durch die Löschung im Firmenbuch (vgl bereits 6 Ob 230/14p, RdW 2015/600).