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Die Glücksspielabgabe auf Preisausschreiben

SteuerrechtMMMag. Dr. Franz A. M. Koppensteiner, LL.M**Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder.RdW 2017/264RdW 2017, 344 Heft 5a v. 26.5.2017

Nachdem Palmström überfahren wurde, kommt er am Ende seiner Überlegungen in Christian Morgensterns Gedicht über die unmögliche Tatsache zum Ergebnis, dass alles nur ein Traum war, weil "nicht sein kann, was nicht sein darf".11Vgl dazu http://gutenberg.spiegel.de/buch/christian-morgenstern-gedichte-325/32 , abgerufen am 1. 2. 2017. § 58 Abs 3 des Glücksspielgesetzes (GSpG), wonach "Glücksspiele im Rahmen von Gewinnspielen (Preisausschreiben) ohne vermögenswerte Leistung gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 (Einsatz) einer Glücksspielabgabe von 5 vH der in Aussicht gestellten vermögenswerten Leistungen (Gewinn) [unterliegen], wenn sich das Gewinnspiel (auch) an die inländische Öffentlichkeit richtet", erinnert an Palmströms Situation. Kann es wirklich sein, dass etwa ein ausländischer Unternehmer, der weltweit und damit auch in Österreich ein Preisausschreiben veranstaltet, mit sämtlichen in Aussicht gestellten Gewinnen der Glücksspielabgabe in Österreich unterliegt?

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