Die Regierungsparteien planen eine umfassende Reform der Wirtschaftskammer-Umlage ab 2019 zur Entlastung der Kammermitglieder (WKG-Novelle 2017; Initiativantrag 27. 4. 2017, 2142/A BlgNR 25. GP ). So soll etwa bei Unternehmensgründungen im ersten Jahr nach der Gründung die Pflicht zur Zahlung der Grundumlage entfallen. Vorgesehen ist auch die Einführung eines degressiven Staffeltarifs, der wiederum dazu führt, dass mit steigendem Vorsteuervolumen die Belastung durch die Umlage sinkt. Darüber hinaus wollen SPÖ und ÖVP die Bemessungsgrundlage um die auf Investitionen entfallenden Umsatzsteuern verringern. Gänzlich gestrichen wird die Pflicht zur Zahlung einer mehrfachen Grundumlage. Weiters sieht der IA die gesetzliche Grundlage für Kontrollmaßnahmen der Wirtschaftskammer zur Verhinderung unbefugter Gewerbeausübung (Pfuscherbekämpfung) vor.