Nachdem die Einführung der neuen monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (wodurch die derzeit bestehenden Versichertenzeitenmeldung, die Beitragsnachweisung und der Beitragsgrundlagennachweis zu einer neuen monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung zusammengeführt werden) bereits einmal um ein Jahr verschoben wurde, wurde das Inkrafttreten durch einen Abänderungsantrag im NR neuerlich um ein Jahr auf 1. 1. 2019 verschoben, um der SV und den DG mehr Zeit für intensive Tests einzuräumen (AA-206 zur RV 1516 BlgNR 25. GP ). Bis Ende 2017 sollen die technischen Voraussetzungen erfüllt sein, im Jahr 2018 ist ein Testbetrieb mit Lohnsoftwareherstellern sowie ein organisierter Produktionstestbetrieb mit DG geplant.