Im Amtsblatt der EU wurde die Durchführungsverordnung VO (EU) 2017/548 zur Festlegung eines Musterformulars für die schriftliche Erklärung zu Entfernung oder Aufbrechen der Plombierung eines Fahrtenschreibers veröffentlicht (ABl L 79 vom 24. 3. 2017 S 1). Wird die Plombierung zwecks Reparatur oder Umbauten des Fahrzeugs entfernt oder aufgebrochen, ist gem Art 22 Abs 5 der VO (EU) 165/2014 eine schriftliche Erklärung im Fahrzeug mitzuführen, in der das Datum, die Uhrzeit und die Begründung für die Entfernung oder das Aufbrechen der Plombierung aufgeführt sind. Der erforderliche Inhalt dieser Erklärung wird mit der vorliegenden DurchführungsVO festgelegt.