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VfGH: Wirtschaftskammerbeiträge - Härtefälle zulässig

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2017/218RdW 2017, 289 Heft 5a v. 26.5.2017

Nicht jede Härte im Einzelfall, die eine einheitliche Regelung mit sich bringt, kann bereits als unsachlich gewertet werden; dem Gesetzgeber muss es gestattet sein, eine einfache und leicht handhabbare Regelung für den Regelfall zu treffen.

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