Nicht jede Härte im Einzelfall, die eine einheitliche Regelung mit sich bringt, kann bereits als unsachlich gewertet werden; dem Gesetzgeber muss es gestattet sein, eine einfache und leicht handhabbare Regelung für den Regelfall zu treffen.
Nicht jede Härte im Einzelfall, die eine einheitliche Regelung mit sich bringt, kann bereits als unsachlich gewertet werden; dem Gesetzgeber muss es gestattet sein, eine einfache und leicht handhabbare Regelung für den Regelfall zu treffen.