Kosten für die Einholung von Gutachten zu Beschaffenheit und Wert eines zum Kauf in Aussicht genommenen Gegenstandes gehören genauso zu den Anschaffungsnebenkosten wie die Kosten einer Due-Diligence-Prüfung für einen Beteiligungserwerb. - VwGH 23. 2. 2017, Ro 2016/15/0006.