ABGB: § 886
Sieht ein Dienstvertrag vor, dass die Kündigung schriftlich ausgesprochen werden muss, so ist das Schriftformgebot (= schriftlicher Text und Unterschrift) nicht erfüllt, wenn
Seite 262
ABGB: § 886
Sieht ein Dienstvertrag vor, dass die Kündigung schriftlich ausgesprochen werden muss, so ist das Schriftformgebot (= schriftlicher Text und Unterschrift) nicht erfüllt, wenn
Seite 262