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Zur geltungserhaltenden Reduktion im Verbraucherrecht

WirtschaftsrechtDr. Johannes KehrerRdW 2017/179RdW 2017, 227 Heft 4 v. 18.4.2017

Die geltungserhaltende Reduktion ist ein bewährtes Mittel, um Lücken in teilnichtigen Vertragswerken zu schließen. Lediglich im Bereich des Konsumentenschutzrechts wird sie oftmals als unzulässig angesehen. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, dass diese Ungleichbehandlung weder im Lichte des nationalen noch aufgrund des europäischen Rechts zu rechtfertigen ist.

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