Zu einem polnischen Ausgangsfall hat der EuGH ausgesprochen, dass auf elektronischem Wege gelieferte digitale Bücher, Zeitungen und Zeitschriften von der Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes ausgeschlossen sind. Die Ungleichbehandlung mit gedruckten Publikationen ist dadurch gerechtfertigt, weil der Unionsgesetzgeber alle elektronischen Dienstleistungen von der Möglichkeit der Anwendung eines ermäßigten MwSt-Satzes ausnimmt, um für den elektronischen Handel klare, einfache und einheitliche Regeln aufzustellen. Würde auf die Lieferung digitaler Bücher auf elektronischem Weg ein ermäßigter MwSt-Satz angewendet, wäre die Kohärenz des gesamten Systems beeinträchtigt. EuGH 7. 3. 2017, C-390/15 , Rzecznik Praw Obywatelskich (RPO).