In BGBl II 2017/62 (Kundmachung des BMJ über die Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz) erfolgte die Kundmachung der ab 1. 4. 2017 mietrechtlich wirksamen Richtwerte.
In BGBl II 2017/62 (Kundmachung des BMJ über die Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz) erfolgte die Kundmachung der ab 1. 4. 2017 mietrechtlich wirksamen Richtwerte.