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Erhöhung der mietrechtlichen Richtwerte ab 1. 4. 2017 - BGBl

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2017/167RdW 2017, 217 Heft 4 v. 18.4.2017

In BGBl II 2017/62 (Kundmachung des BMJ über die Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz) erfolgte die Kundmachung der ab 1. 4. 2017 mietrechtlich wirksamen Richtwerte.

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