VKG: § 7 Abs 3, § 8f
Gegen die Voraussetzung einer gerichtlichen Zustimmung für die Zulässigkeit der Entlassung eines AN, der sich in Karenz bzw Elternteilzeit nach dem Väter-Karenzgesetz befindet, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, und zwar weder im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz noch im Hinblick auf das Grundrecht der Freiheit der Erwerbsbetätigung.