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Prospektpflicht: Nachtragspflicht, Verbraucher-Rücktritt

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2017/132RdW 2017, 153 Heft 3 v. 20.3.2017

KMG: §§ 1, 5, 6

Gem § 5 KMG kann ein Verbraucher vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Publikation des Prospekts unterblieben ist. Entsprechendes gilt auch für Nachträge zum Prospekt.

Werden Wertpapiere von Daueremittenten mittels eines sogenannten "Angebotsprogramms" iSd § 1 Abs 1 Z 10 KMG emittiert, gelten erleichterte Voraussetzungen für den dabei notwendigen Prospekt: So ist es möglich, zunächst einen - im Vergleich zu "normalen" Stand alone-Prospekten - weniger detaillierten Basisprospekt iSd § 1 Abs 1 Z 17 KMG zu veröffentlichen und die sonstigen

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