KMG: §§ 1, 5, 6
Gem § 5 KMG kann ein Verbraucher vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Publikation des Prospekts unterblieben ist. Entsprechendes gilt auch für Nachträge zum Prospekt.
Werden Wertpapiere von Daueremittenten mittels eines sogenannten "Angebotsprogramms" iSd § 1 Abs 1 Z 10 KMG emittiert, gelten erleichterte Voraussetzungen für den dabei notwendigen Prospekt: So ist es möglich, zunächst einen - im Vergleich zu "normalen" Stand alone-Prospekten - weniger detaillierten Basisprospekt iSd § 1 Abs 1 Z 17 KMG zu veröffentlichen und die sonstigen