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Anlegerschaden - Schadensminderungspflicht des Anlegers

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2017/124RdW 2017, 148 Heft 3 v. 20.3.2017

ABGB: §§ 1295, 1304, 1323

Hat der Anleger wegen der pflichtwidrigen Anlageberatung nicht die gewünschten risikolosen, sondern risikoträchtige Wertpapiere erworben, kann ihm der Schädiger grundsätzlich den Einwand der Schadensminderungspflicht entgegenhalten. Dabei ist nach stRsp eine Verkaufs- oder Behalteobliegenheit des Anlegers nur für "besondere Fallkonstellationen" zu bejahen, weil die Kursentwicklung

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