Mit Island bestand bisher keine Regelung zur Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung und kein Informationsaustausch entsprechend dem OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft. Das neue Abkommen trat mit 1. 3. 2017 in Kraft und folgt in größtmöglichem Umfang den Regeln des OECD-Musterabkommens idF Juli 2010. Es betrifft in Österreich die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer und in Island die staatliche Einkommensteuer, die staatliche Vermögensteuer und die Gemeindeeinkommensteuer. BGBl III 2017/25.