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Komplementär-AG - Kapitalerhaltungsvorschriften

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2017/79RdW 2017, 86 Heft 2 v. 20.2.2017

AktG: § 84

GmbHG: §§ 25, 82 f

Auf Ersatzansprüche einer GmbH & Co KG gegen den Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft kommt analog die fünfjährige Verjährungsfrist des § 25 Abs 6 GmbHG zur Anwendung (siehe dazu schon

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