AktG: § 84
GmbHG: §§ 25, 82 f
Auf Ersatzansprüche einer GmbH & Co KG gegen den Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft kommt analog die fünfjährige Verjährungsfrist des § 25 Abs 6 GmbHG zur Anwendung (siehe dazu schonAktG: § 84
GmbHG: §§ 25, 82 f
Auf Ersatzansprüche einer GmbH & Co KG gegen den Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft kommt analog die fünfjährige Verjährungsfrist des § 25 Abs 6 GmbHG zur Anwendung (siehe dazu schon