Nach Ansicht des BFG genügte auch schon vor dem StRefG 2015/2016 (also vor Streichung der Einschränkung auf nahegelegene Gaststätten mit 15. 8. 2015) für die Anwendung des erhöhten Freibetrags von 4,40 € pro Arbeitstag die tatsächliche Einlösung der Essensbons in einer nahegelegenen Gaststätte und war (entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung) die theoretische Möglichkeit allein nicht schädlich, dass Essensbons auch in Gaststätten eingelöst werden "können", die nicht in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes liegen. BFG (Senat) 25. 10. 2016, RV/7101401/2016.