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Sparkassen-Privatstiftung: Änderung der Stiftungserklärung - Rekurslegitimation

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2017/29RdW 2017, 23 Heft 1 v. 23.1.2017

PSG: § 33

SpG: § 27a

Die Parteistellung im Genehmigungsverfahren nach § 33 Abs 2 PSG (Änderung der Stiftungerklärung) richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen des Außerstreitverfahrens. Demgegenüber richtet sich die Parteistellung im firmenbuchrechtlichen Eintragungsverfahren (Eintragung der vom Vorstand beschlossenen und sodann vom Gericht genehmigten Änderung der Stiftungsurkunde) nach den Grundsätzen des Firmenbuchverfahrens.

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