PSG: § 33
SpG: § 27a
Die Parteistellung im Genehmigungsverfahren nach § 33 Abs 2 PSG (Änderung der Stiftungerklärung) richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen des Außerstreitverfahrens. Demgegenüber richtet sich die Parteistellung im firmenbuchrechtlichen Eintragungsverfahren (Eintragung der vom Vorstand beschlossenen und sodann vom Gericht genehmigten Änderung der Stiftungsurkunde) nach den Grundsätzen des Firmenbuchverfahrens.