Die Grenzen des geltenden Verbraucherschutzrechts sind nicht immer eindeutig und werden heutzutage häufig durch Normen des Unionsrechts vorgeprägt. Im vorliegenden Beitrag wird zunächst davor gewarnt, aus einer Programmnorm des europäischen Primärrechts (hohes Verbraucherschutzniveau) eine Auslegungs(zweifels)regel zu machen. Anschließend wird eine Entwicklung kritisiert, die den Verbraucherschutz in Dual-Use-Fällen stark einschränkt.