Landwirtschaftliche Flächen, die während des Autobahnbaus der ASFINAG zur Nutzung als Deponie überlassen werden, bleiben Betriebsvermögen. Das Entgelt für die Nutzungsüberlassung enthält verschiedene Komponenten mit jeweils eigenem einkommensteuerlichen Schicksal. - VwGH 17. 10. 2017, Ra 2016/15/0027.