Gibt es einen funktionierenden Mietenmarkt für Immobilien mit gleichen Anschaffungs- und Herstellungskosten, so ist die Marktmiete das fremdübliche Mietentgelt. In einem solchen Fall kommt es nicht auf die kalkulierte Renditemiete an. - VwGH 18. 10. 2017, Ro 2016/13/0033, und 18. 10. 2017, Ra 2016/13/0050.
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