KBGG: § 2 Abs 1 Z 5
AEUV: Art 20
Für den Anspruch von Drittstaatsangehörigen auf Kinderbetreuungsgeld ist grundsätzlich erforderlich, dass sich der Elternteil und das Kind nach § 8 und § 9 NAG rechtmäßig in Österreich aufhalten. Auch wenn einer Drittstaatsangehörigen, deren Kind die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und die mit dem Kind und dessen Vater in Österreich wohnt, im maßgeblichen Zeitraum ein Aufenthaltstitel fehlt, verfügt sie über ein von der Unionsbürgerschaft des Kindes abgeleitetes Aufenthaltsrecht, wenn nach Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls im Interesse des Kindeswohls davon auszugehen ist, dass das Kind bei Verweigerung des Aufenthaltsrechts der Mutter de facto gezwungen wäre, mit der Mutter das Gebiet der EU zu verlassen.