IESG: § 1 Abs 2, § 7 Abs 1
Bei privatrechtlicher Gestaltung der Verjährungsfrage durch den AG zulasten des Insolvenz-Entgeltfonds (hier: Anerkennung einer bereits verjährten Forderung des AN) kann die Verjährung im Verfahren auf Gewährung von Insolvenz-Entgelt selbstständig geprüft werden. In diesem Fall ist auch die rechtskräftige Entscheidung über den Verjährungseinwand in einem Vorprozess nicht von der Bindungswirkung nach § 7 Abs 1 IESG umfasst.