Eine Eigentümergemeinschaft1 kann auch ohne Wohnungseigentum (WE) und ohne Wohnungseigentümer (WEer) existieren. Zu diesem Ergebnis gelangt der OGH in der E OGH 29. 8. 2017, 5 Ob 137/17h. Der folgende Beitrag untersucht, ob es sich dabei um eine rein pragmatische oder auch dogmatisch zutreffende These handelt.