Wie ein Rundruf der Austria Presse Agentur (APA) ergeben hat, werden die Bundesländer ihre neue Steuerautonomie bei der Wohnbauförderung (siehe BGBl I 2016/116 und BGBl I 2017/144) vorerst nicht nutzen, sondern den Wohnbauförderungsbeitrag für 2018 unverändert lassen. Dieser beträgt daher auch 2018 weiterhin 1 % der SV-Bemessungsgrundlage (je 0,5 % für Dienstnehmer und Dienstgeber).