In BGBl I 2017/147 wurde nun die angekündigte Änderung des § 33 TP 5 GebG veröffentlicht; ab 11. 11. 2017 sind "Verträge über die Miete von Wohnräumen" daher nun gänzlich gebührenfrei gestellt (§ 33 TP 5 Abs 4 Z 1 GebG).
In BGBl I 2017/147 wurde nun die angekündigte Änderung des § 33 TP 5 GebG veröffentlicht; ab 11. 11. 2017 sind "Verträge über die Miete von Wohnräumen" daher nun gänzlich gebührenfrei gestellt (§ 33 TP 5 Abs 4 Z 1 GebG).