BVergG 2006: § 69 Z 1, §§ 83, 108 Abs 1 Z 2
In einem offenen Verfahren im OSB (Bauausschreibung) war die Zuschlagsentscheidung bekämpft worden, da der in Aussicht genommene Zuschlagsempfänger einen nicht geeigneten Subunternehmer namhaft gemacht hatte, welchen der AG vor Zuschlagsentscheidung abgelehnt hatte.