KSchG: § 1
UGB: § 344
Die Kl ist Immobilientreuhänderin und Immobilienmaklerin. Sie war bei der ursprünglichen Kreditaufnahme Mitgeschäftsführerin und Minderheitsgesellschafterin einer GmbH, der zweite Geschäftsführer und Gesellschafter war ihr Lebensgefährte. In dieser Gesellschaft war sie für das Spezialgeschäft "Immobilien" bzw "Immobilienvermittlung" zuständig. Die Kreditaufnahme war Teil eines Gesamtpakets zur wirtschaftlichen Stabilisierung des Unternehmens; dabei wurde der Bereich "Immobilien" in eine neue GmbH ausgegliedert, die Kl schied aus der ersten Gesellschaft aus, wurde Alleingesellschafterin der neuen Gesellschaft und übernahm mit der Zahlung der Kreditvaluta an die erste Gesellschaft deren Beteiligung an einem Immobilienaufschließungsprojekt im Ausland persönlich.