In der letzten Sitzung der 25. Gesetzgebungsperiode hat der NR noch eine weitgehende Angleichung der Rechtsstellung von Arbeitern und Angestellten im Bereich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie bei den Kündigungsfristen beschlossen. Darüber hinaus kam es noch zu weiteren kleineren Änderungen iZm dem Entgeltfortzahlungsanspruch. Hier die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzesbeschlusses: