Der Geschäftsführer vermietete der GmbH eine Wohnung, die sie ihm sodann als Sachbezug zur Nutzung überließ. Eine solche Vermietungs-Gestaltung steht dem Vorsteuerabzug des vermietenden Geschäftsführers nicht entgegen. - VwGH 26. 7. 2017, Ra 2016/13/0025.