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Grundstücksveräußerung: Entgelte für Zusatzvereinbarungen

SteuerrechtDr. Christian HammerlRdW 2017/527RdW 2017, 717 Heft 10 v. 31.10.2017

Werden im Zuge von Grundstücksübertragungen zusätzliche Leistungen des Veräußerers vereinbart, können diese Leistungen zu Einkünften aus § 29 Z 3 EStG führen, wenn diesen Leistungen eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt und ihnen im Rahmen des Gesamtkaufpreises ein gesondertes Entgelt zugeordnet werden kann.

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