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Abfertigungsberechnung bei dauerhafter Reduktion der Arbeitszeit

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2017/516RdW 2017, 704 Heft 10 v. 31.10.2017

AngG: § 23

Hat ein AN seine Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen rund fünf Jahre vor Beendigung des Dienstverhältnisses einvernehmlich mit dem AG - und unbefristet - auf 15 Wochenstunden herabgesetzt, ist der Berechnung des Abfertigungsanspruchs nur das zuletzt bezogene Teilzeitentgelt zugrunde zu legen.

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