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Kündigungsklausel im befristeten Dienstvertrag

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2017/514RdW 2017, 703 Heft 10 v. 31.10.2017

AngG: § 20

Auch in einem befristeten Dienstvertrag kann grundsätzlich eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart werden, doch müssen die Dauer der Befristung und die Möglichkeit der Kündigung in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Diese Voraussetzungen sind dann erfüllt, wenn bei einer Angestellten die Kündigungsfrist des AG sechs Wochen beträgt, die Kündigung jeweils zum Monatsletzten ausgesprochen werden kann und die zumindest ein

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