AngG: § 20
Auch in einem befristeten Dienstvertrag kann grundsätzlich eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart werden, doch müssen die Dauer der Befristung und die Möglichkeit der Kündigung in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Diese Voraussetzungen sind dann erfüllt, wenn bei einer Angestellten die Kündigungsfrist des AG sechs Wochen beträgt, die Kündigung jeweils zum Monatsletzten ausgesprochen werden kann und die zumindest ein