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Bring Your Own Device

ArbeitsrechtDr. Andreas GerhartlRdW 2017/511RdW 2017, 698 Heft 10 v. 31.10.2017

Bring Your Own Device (BYOD) ist die Bezeichnung für die Integration privater mobiler Endgeräte wie Laptops, Tablets oder Smartphones in die Netzwerke von Unternehmen oder Schulen, Universitäten, Bibliotheken und anderen (Bildungs-)Institutionen. Der folgende Beitrag widmet sich dabei auftretenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

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