Bring Your Own Device (BYOD) ist die Bezeichnung für die Integration privater mobiler Endgeräte wie Laptops, Tablets oder Smartphones in die Netzwerke von Unternehmen oder Schulen, Universitäten, Bibliotheken und anderen (Bildungs-)Institutionen. Der folgende Beitrag widmet sich dabei auftretenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen.