AEUV: Art 15 Abs 3
VO (EG) 1049/2001 : Art 2
Der Anwendungsbereich der VO (EG) 1049/2001 [über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission] ist unter Bezugnahme auf die dort aufgeführten Organe festgelegt, nicht aber anhand spezifischer Kategorien von Dokumenten und auch nicht anhand des Verfassers des