Mit dem Deregulierungsgesetz 2017 (BGBl I 2017/40, ARD 6545/16/2017) ist in zahlreichen Arbeitnehmerschutzgesetzen die Pflicht zur Auflage des Gesetzestextes im Betrieb entfallen. Mit BGBl II 2017/241 wurde diese Pflicht nun auch hinsichtlich der Auflage der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) und der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO) rückwirkend mit 1. 7. 2017 gestrichen.