Verliert ein Hilfsunternehmen eines Bieters nach Angebotsabgabe die erforderlichen Qualifikationen, dürfen die nationalen Rechtsvorschriften (hier: in Italien) vorsehen, dass der Bieter dieses Hilfsunternehmen nicht ersetzen darf und automatisch vom Verfahren ausgeschlossen wird. EuGH 14. 9. 2017, C-223/16 , Casertana Costruzioni; zu einem italienischen Vorabentscheidungsersuchen.