Unter allen Umständen als unlauter gilt nach UWG Anh Z 28 die direkte "Aufforderung an Kinder in der Werbung, die beworbenen Produkte zu kaufen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene zu überreden, die beworbenen Produkte für sie zu kaufen". Da die Aufforderung auf den Abschluss eines entgeltlichen Geschäfts gerichtet sein muss, fällt die Aufforderung an Kinder in einer Zeitschrift, an einem Preisausschreiben unentgeltlich teilzunehmen, jedenfalls nicht unter UWG Anh Z 28.