KollV-Gastgewerbe/Arbeiter: Art 14 lit g
Gem Art 14 lit g des KollV für das Hotel- und Gastgewerbe für Arbeiter entfällt der Anspruch auf Jahresremuneration ua dann, wenn ein AN entlassen wird oder ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt. Da der Anspruch auf Jahresremuneration in diesen Fällen als gar nicht erworben gilt, ist eine bereits ausbezahlte Jahresremuneration vom AN zurückzuzahlen.