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Luftfahrtbranche: Untersuchungsobliegenheit des Käufers

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2016/354RdW 2016, 470 Heft 7 v. 21.7.2016

UGB: § 377

Die Untersuchungsanforderungen nach § 377 UGB hängen wesentlich von den Umständen des Einzelfalls ab, insb von der Natur der Ware, den Branchengepflogenheiten, vom Gewicht möglicher Mangelfolgen und von Auffälligkeiten der Ware. In der Luftfahrtbranche unterbleibt eine Überprüfung durch den Käufer nur, wenn alle erforderlichen Papiere vorhanden sind.

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